Was ist üblich in Tierklauseln in Gewerbemietverträgen?

30. August 2023 | Autor: The editorial office
Was ist üblich in Tierklauseln in Gewerbemietverträgen?

Die moderne Geschäftswelt ist ständig im Wandel, und die Immobilienbranche bildet da keine Ausnahme. Eine der Bereiche, die in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben, ist die Frage, wie Tiere in Gewerbemietverträgen berücksichtigt werden. Hier werfen wir einen Blick auf diese immer relevanter werdende Thematik.

Warum sind Tierklauseln wichtig?

In Gewerbemietverträgen gibt es zahlreiche Klauseln, die das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter regeln. Eine dieser Klauseln, die häufig übersehen wird, ist die Tierklausel. Sie legt fest, welche Tiere in der gemieteten Immobilie erlaubt sind und welche nicht. Für Unternehmen, die mit Tieren arbeiten oder diese zu Werbezwecken nutzen möchten, ist diese Klausel von entscheidender Bedeutung.

Welche Arten von Tieren werden in Gewerbemietverträgen am häufigsten zugelassen oder verboten?

Es ist durchaus üblich, dass in Gewerbemietverträgen Haustiere wie Hunde oder Katzen ausgeschlossen werden, vor allem, wenn es sich um Büroflächen oder Geschäftsräume handelt. Größere Tiere wie Pferde oder Nutztiere sind in der Regel nicht erlaubt. Allerdings gibt es Ausnahmen, besonders wenn es um spezialisierte Geschäftsbereiche geht, z. B. Tierhandlungen oder Tierpflegesalons.

Wie werden Service- oder Assistenztiere in Gewerbemietverträgen berücksichtigt, insbesondere im Hinblick auf gesetzliche Vorschriften und Diskriminierungsverbote?

Service- oder Assistenztiere, die Menschen mit Behinderungen unterstützen, nehmen eine besondere Stellung ein. Gesetzliche Vorschriften verbieten es in vielen Ländern, diese Tiere von Geschäftsräumen auszuschließen. Das bedeutet, dass Vermieter in den meisten Fällen verpflichtet sind, Service- oder Assistenztiere zuzulassen, selbst wenn in ihrem Mietvertrag ein generelles Tierverbot festgelegt ist. Es ist daher ratsam, sich über die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Land oder Bundesland zu informieren.

Risiken und Überlegungen für Vermieter

Für Vermieter gibt es sowohl Risiken als auch Vorteile bei der Berücksichtigung von Tieren in ihren Gewerbemietverträgen. Einerseits können Tiere potenzielle Schäden an der Immobilie verursachen. Andererseits können sie jedoch auch zu einer höheren Mieterzufriedenheit beitragen und somit die Wahrscheinlichkeit einer langfristigen Mietdauer erhöhen.

Um sich vor potenziellen Risiken zu schützen, können Vermieter eine zusätzliche Sicherheitsleistung verlangen oder spezielle Versicherungen vorschreiben.

Fazit

Tierklauseln in Gewerbemietverträgen sind komplex und erfordern eine sorgfältige Überlegung sowohl von Mietern als auch von Vermietern. Es ist wichtig, einen klaren und präzisen Vertrag zu haben, der die Bedürfnisse beider Parteien berücksichtigt. Indem sie sich der Bedeutung dieser Klauseln bewusst werden und sich über die gesetzlichen Bestimmungen informieren, können sowohl Mieter als auch Vermieter eine für beide Seiten vorteilhafte Vereinbarung treffen.